Sie haben bereits Erfahrungen in der Arbeitswelt, aber keinen anerkannten Berufsabschluss im entsprechenden Berufsfeld?
Erwachsene mit Berufspraxis können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre) nachholen.
Es gibt vier Möglichkeiten, zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ oder zu einem eidgenössischen Berufsattest EBA zu kommen:
1. auf dem zweiten Bildungsweg durch eine Nachholbildung nach Art. 32 BBV
2. durch die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen: Validierung von Bildungsleistungen nach Art. 31 BBV
3. durch eine verkürzte Grundbildung (früher Lehre)
4. mit einem Lehrvertrag und eventuell einer individuellen Verkürzung der Lehrzeit um maximal ein Jahr